Haftung

Umzug Haftung<

Auch wenn man mit einem sehr professionellen Team vor Ort ist, kann man Unfälle nicht vermeiden. Wir stehen Ihnen insolchen Situationen zur Seite.

So wie jede andere Transportfirma gelten auch bei uns Haftungsbestimmungen. Dadurch sind wir nur fürSchäden im Rahmen der Haftung (unten) verantwortlich.

Neben den Haftungsbestimmungen können Sie sich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anschauen. Diese umfassen mehr Themen als nur die Haftung.

Wichtige Informationen zur Haftung des Möbelspediteurs einschließlich Haftungsvereinbarungen,Transportversicherung gem. § 451 g HGB

§ Anwendungsbereich

Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch(HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselbenHaftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.

§ Haftungsgrundsätze

Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit vonder Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfristen entsteht(Obhutshaftung).

§ Haftungsausschluss

Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung derLieferfristen auf Umstände beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und derenFolgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).

§ Haftungshöchstbetrag

Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von EUR 620 je KubikmeterLaderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. – Wegen Überschreitung der Lieferfrist istdie Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. – Haftet der Möbelspediteur wegender Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nichtdurch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfristen entstehen, und handeltes sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das dreifache desBetrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

§ Besondere Haftungsausschlussgründe

Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine derfolgenden Gefahren zurückzuführen ist:
  1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
  2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden.
  3. Kartons, die durch den Kunden selber verpackt wurden und nicht durch den Möbelspediteur.
  4. Behandeln, verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender.
  5. Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern.
  6. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht,sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat.
  7. Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen.
  8. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes derzufolge es besonders leichtSchäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der in den Ziffern 1-8 bezeichnetenGefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteurkann sich auf die besonderen Haftungsauschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegendenMaßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.

§ Wertersatz

Hat der Möbelspediteur Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahmezur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigtenGutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nachdem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Güter gleicher Art und Beschaffenheit. Zusätzlich sind dieKosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

§ Außervertragliche Ansprüche

Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absendersoder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegenÜberschreitung der Lieferfrist.

§ Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oderUnterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein,dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.

§ Haftung der Leute

Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutesoder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auchjener auf die Haftungsbefreiung und –begrenzung berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertigund in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.

§ Ausführender Möbelspediteur

Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Möbelspediteur), so haftetdieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfristwährend der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Derausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertragzustehen. Werden Leute des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungenüber die Haftung der Leute.

§ Haftungsvereinbarung

Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechendenEntgelts eine weitergehende als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.

§ Transportversicherung

Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm das Gut gegen Bezahlung einer gesondertenPrämie zu versichern.

§ Gefährliches Umzugsgut

Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteurrechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzendeFlüssigkeit, explosive Stoffe etc.).